1. Allgemeines
1.1 Für die Leistungen der HVM-Berlin gegenüber Ihren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- Bedingungen. Sie sind auf der Internetseite der HVM-Berlin unter AGB jederzeit einzusehen und können jederzeit downgelodet werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahmen der Leistung und / oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen der nachstehenden Bedingungen sowie von Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen HVM-Berlin und dem Auftraggeber k önnen, soweit sie lediglich mündlich erfolgen, nur wirksam vereinbart werden, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern sowie freien Mitarbeitern können nicht als Vertragsbestanteil gewertet werden. Es bedarf ausschließlich der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote von HVM-Berlin sind hinsichtlich der Preise, Menge und Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen aufzufassen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich im Vertrag vereinbart wurden.
2.2. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von HVM-Berlin, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrages, zustande.
2.3 HVM-Berlin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremddienstleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt HVM-Berlin mit der Bestätigung der AGB hierfür die Genehmigung.
2.4.Soweit im Einzelfall Verträge über Fremddienstleistungen im Namen und für Rechnung von HVM-Berlin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber HVM-Berlin im Einverständnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dm Vertragsabschluß ergeben. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Preises der Fremddienstleistung.
3. Vergütung
3.1.Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen auf der Grundlage des Tarifvertrages für Dienstleistungen SDST/AGD in der jeweils neusten Fassung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2. Bereits die Erstellung von Entwürfen ist zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn Leistungen oder Entwicklungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, ist HVM-Berlin berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu berechnen.
3.3. Bloße Dienstleistungen oder Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Entwicklungen, Konzepten, Manuskripten oder bloße Beratungs- Leistung- oder Produktions-Überwachungen usw. werden nach Zeitaufwand, entsprechend den vertraglich vereinbarten Honoraren, gesondert berechnet.
3.4. Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten z b. für spezielle Materialien, die Anfertigung von Modellen, Fotos, Videos Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck usw. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Gleiches gilt für Reisekosten, Reisezeit-Kosten, Übernachtungen und Spesen die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit Auftrageber abgesprochen sind.
3.5 Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes /der Dienstleistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde, fällig. Bei Fertigstellung ist die Vergütung für jeden Teil bei Abnahme f ällig. Der Auftraggeber hat für Teilleistungen die anteiligen Vergütungen zu zahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur eine Gesamtvergütung angegeben wurde.
3.6. Bei Warenrückgabe, für die keine Gewährleistungsansprüche gegen HVM-Berlin bestehen und die von HVM-Berlin anerkannt wurden, ist HVM-Berlin berechtigt, 25 % des Wertes von der Gutschrift in Abzug zu bringen. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarungen mit HVM-Berlin werden in diesen Fällen nicht angenommen.
3.7. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, werden unter Vorlage der Fremdrechnung dem Auftraggeber weiter berechnet. Übernimmt HVM-Berlin auf Grund besonderer Vereinbarung die Übernahme des Zahlungsdienstes, ist HVM-Berlin berechtigt, eine Provision in Höhe von 15% des Bruttobetrages der Fremdrechnung zu beanspruchen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremddienstleistungen im Namen und für Rechnung von HVM-Berlin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, HVM-Berlin von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus diesem Vertragsabschluß ergeben.
3.8 Die von HVM-Berlin erbrachte Dienstleistungen ist und bleibt Eigentum der Firma HVM-Berlin, solange die Vergütung der erbrachten Dienstleistung nicht komplett bezahlt wurde. Die Rechte der in Auftrag gegebenen Fotos/Videos bleiben bis zur kompletten Vergütung Eigentum der HVM-Berlin.
4. Zahlungsbedingungen – Kündigung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
4.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung kann dabei auch auf elektronischem Weg ( E-Mail) erfolgen. Bei Hingabe von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt. Etwaige Einzugs- und Nebenkosten trägt der Auftraggeber.
4.2. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung am 15. Tag nach Rechnungsstellung, spätestens nach 30 Tagen nach Empfang und Fälligkeit der Leistungen ein. Bei Zahlungsverzug ist HVM-Berlin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basissatz nach § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens, insbesondere für in Folgen des Verzuges anfallende Bankzinsen und Bankspesen, bleiben vorbehalten.
4.3. HVM-Berlin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden nach deren Zeitrang aufzurechnen. HVM-Berlin wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist HVM-Berlin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechen.
4.4
Bei neuen Geschäftsverbindungen oder einem Auftragsvolumen über 2.500.- € ist HVM-Berlin berechtigt, eine Vorschusszahlung/ Anzahlung in Höhe von 40% des Auftragwertes zu beanspruchen. Es werden weitere 30% mittig des Auftrages Fällig, die Restzahlung erfolgt ende und abnahmen des Auftrages fällig.
4.5. Bei in sich abgeschlossenen Teilen des Auftrages ist HVM-Berlin berechtigt, für die erbrachte vertragsgemäße Leistung Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
4.7. Werden HVM-Berlin Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellt, werden insbesondere Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt, ist HVM-Berlin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. HVM-Berlin ist außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.8. Der mit HVM-Berlin geschlossene Geschäftsvertrag zur Erstellung von Internetauftritten und Leistungen zur Bearbeitung von Internetauftritten gilt, wenn nicht anders vereinbart, drei Jahre und verlängert sich jeweils um ein Jahr wenn die Kündigung nicht schriftlich drei Monate vor Ablauf der Frist bei HVM-Berlin eingegangen ist.
4.9. Das in Auftrag gegebenes Projekt, geht nach Kompletter Bezahlung, in Eigentum des Auftraggebers Über.
5. Leistungsfrist und Abnahme
5.1. Alle Leistungen werden innerhalb der branchenüblichen Entwicklungszeiten erbracht. Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftraggeber kann HVM-Berlin nach Überschreiten einer verbindlichen Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen zwei Wochen nach der unverbindliche Leistungsfrist zu erbringen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Anspruch auf die ursprüngliche Leistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, sobald der Rücktritt erklärt bzw. Schadenersatz statt Leistung verlangt wurde.
5.2. Vorausetzung für die Einhaltung von Leistungsfristen ist, dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten, wie z.B. der fristgerechten Leistung einer vereinbarten Vorauszahlung, vollständigen Beibringung bereitzustellender Unterlagen, Bereitstellung von Personal usw. nachgekommen ist. Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, so kann HVM-Berlin seine gesetzlichen Rechte ausüben. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungs- wünschen des Auftraggebers verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
5.3. Leistungen von HVM-Berlin gelten als erbracht, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Entgegennahme der Leistung Beanstandungen schriftlich bei HVM-Berlin geltend macht. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen oder geringfügige Farbabweichungen von den freigegebenen Entwürfen berechtigt nicht zu einer Beanstandung. Die Abnahme darf auch nicht aus gestalterisch- künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, vor Ablieferung das Werkes etwaige Einwände gegen die gestalterisch- künstlerische Ausführung vorzubringen. Die Freigabe von Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen usw. stellt eine vorbehaltslose Abnahme dar.
5.4 Als vertragsgemäß gelten Leistungen insoweit, als sie auf vorher abgenommenen Teilleistungen aufbauen, auch wenn diese Teilleistungen Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag enthalten sollten. Insbesondere gelten Leistungen als Vertragsgemäß soweit sie auf einem Entwurf beruhen, der von dem Auftraggeber abgenommen worden ist, auch wenn dieser Entwurf Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag enthalten sollte.
6. Fremdleistungen
6.1. HVM-Berlin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen. In diesen Fällen gelten für den Auftrageber die AGB des Fremdanbieters.
6.2. HVM Berlin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen von Zweit- oder Dritt-Anbietern, die unter anderem vom Auftraggeber beauftragt wurden und auf deren Auswahl HVM-Berlin keinen Einfluss hatte.
7. Schutz geistigen Eigentums /Übertragung von Rechten
7.1. Sämtliche Leistungen von HVM-Berlin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 Uhrheberechtgesetz erforderliche Gestaltungs- und Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.2 Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte an den Leistungen von HVM-Berlin verbleiben bei HVM-Berlin. Dies gilt auch für solche Rechte die von Drittanbietern erworben wurden. HVM-Berlin überträgt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck, jedoch nicht über die in $ 15 Urheberechtsgesetz aufgezählten Nutzungsarten hinaus. Mangels ausdrücklicher Vereinbarungen gilt als Nutzungsrecht nur der vom Auftraggeber bei Vertragsabschluß erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber erwirbt ein Recht zur einfache Nutzung erst mit Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber HVM-Berlin. Über den Umfang der Nutzung steht HVM-Berlin Auskunftsanspruch zu. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbleibt das Eigentum an Entwürfen und Reinzeichnungen bei HVM-Berlin.
7.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit HVM-Berlin.
7.4. Ohne schriftliche Zustimmung von HVM-Berlin dürfen Arbeiten einschliesslich der Urheberbezeichnung weder im Original noch als Reproduktion geändert werden. Vor der Ausführung der Vervielfältigung durch den Auftraggeber sind HVM-Berlin Korrekturmuster vorzulegen.
7.5. Jede unberechtigte Nutzung oder Änderung stellt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftraggeber dar und berechtigt HVM-Berlin eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu beanspruchen.
7.6. HVM-Berlin hat das Recht, auf den Vervielfältigungstücken und in Veröffentlichungen als Uhrheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, HVM-Berlin eine Strafe in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
7.7 HVM-Berlin ist berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, auch wenn dem Auftraggeber ein ausschliessliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
7.8. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Sie haben auch keinerlei Einfluss auf Höhe der Vergütung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und aller Forderungen aus laufenden Geschäftsverbindungen im Eigentum der HVM-Berlin (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftrageber tritt HVM-Berlin jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zwischen HVM-Berlin und dem Auftrageber vereinbarten Vergütungen, einschliesslich der Mehrwertsteuer, ab, die dem Auftrageber aus der weiteren Veräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird. Der Auftraggeber ist zur Einziehung dieser Forderung nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugniss von HVM-Berlin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. HVM-Berlin wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies aber nicht der Fall, kann HVM-Berlin verlangen, dass der Schuldner alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
8.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen so wie bei Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Auftraggeber HVM-Berlin unverzüglich davon zu benachrichtigen und HVM-Berlin alle Auskünfte und Unterlagen zuzustellen, die zur Wahrnehmung der Rechte von HVM-Berlin erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von HVM-Berlin hinzuweisen.
8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HVM-Berlin berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftrageber gesetzten angemessenen Frist, zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzugeben.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1. HVM-Berlin gewährleistet die Erbringung Ihrer Leistungen entsprechend den anerkannten Grundsätzen der Werbewirtschaft. Nicht gewährleistet wird die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Im Rahmen des erteilten Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, wobei Weisungen des Auftraggebers berücksichtigt werden. Auf etwaige Bedenken gegen Weisungen des Auftraggebers wird HVM-Berlin hinweisen. HVM-Berlin gewährleistet, dass sämtliche Leistungen, die von ihr im Rahmen dieses Vertrages erbracht werden, nicht mit Uhrheberechten belastet sind. Dies gilt nicht für Leistungen, die auf Grund von Vorlagen erbracht werden, die der Auftraggeber HVM-Berlin zur Verfügung gestellt hat.
9.2. HVM-Berlin haftet nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung für die Neuheit und Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen.
9.3. Für die rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme haftet ausschließlich der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Uhrheberrechtes, Markenrechts sowie spezieller Werbegesetze. HVM-Berlin wird der Auftraggeber jedoch auf rechtliche Bedenken hinweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung des Auftrages bekannt war.
9.4. Der Auftrageber versichert, dass er zur Verwendung aller HVM-Berlin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Er ist allein für die Prüfung etwaiger Rechte Dritter bei sämtlichen von Ihm übergebenen Vorlagen verantwortlich.
9.5. Der Auftrageber stellt HVM-Berlin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen HVM-Berlin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach diesen AGB oder individualvertraglichen Vereinbarungen die Verantwortung oder Haftung trägt. Der Auftrageber trägt in diesen Fällen auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.6. Mit der Frage von Entwürfen, Reinausführungen sowie sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber haftet ausschließlich der Auftrageber für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung sowie der Ausführung und Durchführung der von HVM-Berlin erbrachten Leistung.
9.7. HVM-Berlin haftet nur für Schäden, die durch sie selbst oder durch ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers.
9.8. Für Aufträge, die HVM-Berlin im Namen und auf Rechnung des im Auftragebers an Dritte erteilt, übernimmt HVM-Berlin gegenüber dem Auftrageber keine Haftung oder Gewährleistung soweit HVM-Berlin kein Auswahlverfahren trifft.
9.10 Im Falle eines Mangels ist HVM-Berlin unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, es sei denn die Nacherfüllung erfolgt trotz Setzens einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen durch den Auftrageber nicht, ist zweimal erfolglos gewesen, verweigert worden oder unzumutbar.
9.11 Sofern HVM-Berlin selbst Auftraggeber von Fremddienstleistungen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs- Schadensersatz und sonstige Ansprüche aus Pflichtverletzungen des Dritten gegenüber HVM-Berlin ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von HVM-Berlin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.12. Gewährleistungsansprüche und Rechte gegen HVM-Berlin verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Leistung bzw. ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
10. Versendungen von Arbeiten und Vervielfältigungsstücken
10.1. Die Versendung von Arbeiten und Vervielfältigungen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführenden Personen oder spätestens mit Verlassen des Dienstleistungs- und Warenzentrums von HVM-Berlin geht die Gefahr auf den Auftrageber über, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.
10.2 Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und Rechnung des Auftragebers abgeschlossen.
10.3 Sofern die Versendung aufgrund besonderer Vereinbarung auf die Gefahr und die Kosten von HVM-Berlin erfolgt, ist die Ware sofort bei Empfang auf Vollständigkeit, Vollzähligkeit und etwaige Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Transportschäden sind dem Transporteur auf denn Frachtbrief o.ä. zu bestätigen. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen beim Transporteur geltend zu machen, sofern dieser keine kürzeren Fristen vorsieht. HVM-Berlin ist unverzüglich eine Kopie der Schadensmeldungen vorzulegen.
11. Produktionsüberwachung
11.1.Die Produktionsüberwachung von Werbemitteln durch HVM-Berlin erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist HVM-Berlin berechtigt nach eigenem ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entschprechende Anweisungen zu geben. HVM-Berlin haftet in diesem Fall nur gemäß den Haftungsbeschränkungen in Ziffer. 9.7 und 9.8.
11.2. Hat HVM-Berlin dem Auftrageber Datenträger, Dateien und digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von HVM-Berlin abgeändert und weiter an Dritte gegeben werden.
11.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und digitalen Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
12. Zusatz für die Erstellung einer Internet- Präsentation
12.1. HVM-Berlin erstellt eine Internetpräsentation entsprechend der technischen und inhaltlichen Spezifikation des Auftraggebers. HVM-Berlin gewährt dabei eine digitale Umsetzung der Inhalte entsprechend den anerkannten Standards der Programmiertechnik.
12.2. Der Auftraggeber hat während der Erstellung der Internetpräsentation die Möglichkeit, Beanstandungen innerhalb einer Woche nach Vorlage von Entwürfen oder Demoversionen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten die Entwürfe oder Demoversionen als Vertragsgemäß und abgenommen.
12.3. Nach Fertigstellung der Internetpräsentation wird diese dem Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Eine Einbindung ins Internet erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
12.4 Die Aktualisierungsintervalle der von HVM-Berlin erstellten Internet-Präsentationen unterliegen gesonderten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
12.5 Die Web Seiten Layouts von hvm dürfen keinesfalls als Vorlage zur Vervielfältigung dienen und verwendet werden. Ein Design von HVM enthält jeweils nur eine Lizenz zur Veröffentlichung.
13. Rückgabe von Unterlagen
13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Originale von Entwürfen und Reinzeichnungen, deren Eigentum von HVM-Berlin nicht auf ihn übertragen wurde, spätestens einen Monat nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
13.3. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung hat HVM-Berlin an den vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
13.4. Nach Abschluss der Arbeiten durch HVM-Berlin und nach Ausgleich der Forderungen wird HVM-Berlin auf Wunsch des Auftraggebers alle Originalunterlagen herausgeben, die der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung HVM-Berlin übergeben hat. Die Verpflichtung von HVM-Berlin zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt drei Monate nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon spätestens ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
14. Server- Serverplatz- Überlassung
14.1. Die von HVM-Berlin überlassene Server Technologie von Drittanbietern ( Artergo - Norr Media) unterliegen deren AGB`s und wird für den Zeitraum des Vertragverhältnisses vom Auftraggeber uneingeschränkt akzeptiert. Für die ständige Erreichbarkeit kann keine Gewährleistung von HVM-Berlin übernommen werden.
14.2. Die vom Auftraggeber angeforderte, Bestelte Server Technologie unterliegt gesonderter Kündigungsfristen. Der Serverplatz wird jeweils für ein Jahr angemietet und ist drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich bei HVM-Berlin zu kündigen. Erfolgt keine fristgemässe Kündigung des Auftraggebers, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV- Anlage von HVM-Berlin gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Der Auftraggeber stimmt auch einer Prüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen entsprechenden Wirtschaftsdienst zu.
15.2. Sofern sich aus dem verbindlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Firmensitz von HVM-Berlin.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Für Kaufleute, Juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder Öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Nürnberg. HVM-Berlin ist jedoch berechtigt, auch Klage bei jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben.
15.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstige Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.